Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01. März 2016

1. Geltungsbereich und Anwendung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von MIWAL AG, 3942 Raron zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MIWAL und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit sie von MIWAL schriftlich akzeptiert worden sind.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung bestmöglich erreicht wird.

MIWAL behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und sind im Internet unter www.miwal.ch zugänglich.

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2.Voraussetzung für die Zusammenarbeit

MIWAL beliefert nur Endverbraucher. Voraussetzung für die Eröffnung eines Kundenkontos bei MIWAL ist die Anmeldung im eShop.

3. Bestellung und Lieferung

Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde die AGB von MIWAL.

Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis von MIWAL nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von MIWAL, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Kunden zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte.

Von MIWAL angegebene Liefertermine sind ohne anders lautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung über einen von MIWAL schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen MIWAL in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann der Kunde die Bestellung annullieren. MIWAL haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von MIWAL zurückzuführen ist.

Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die MIWAL keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist MIWAL berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schrift- lichen Zustimmung von MIWAL. Entstandene Kosten kann MIWAL dem Kunden belasten.Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch MIWAL zulässig.MIWAL verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung und Versand. Die aktuell gültige Regelung ist im Merkblatt „Annahmezeiten/Versand- und Rücksendungsbedingungen“ ersichtlich. Dieses ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB und im Internet unter www.miwal.ch ersichtlich.

4. Prüfung und Übergang der Gefahr

Der Kunde ist verpflichtet, die von MIWAL gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 5 Arbeitstagen, schriftlich an die Adresse von MIWAL bekannt zu geben.Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragskonform, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.Bei der Übergabe der Ware sind erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.Werden die Produkte vom Kunden nicht termingerecht abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

5. Preise

Die Ankaufspreise verstehen sich grundsätzlich netto, exklusive Mehrwertsteuer. Auf einzelnen Produktegruppen werden umsatzabhängige Mengenrabatte gewährt, auf gewissen Artikeln können mengenbezogene Staffelpreise zur Anwendung kommen.

Die über Internet unter www.miwal.ch publizierten Verkaufspreise gelten als empfohlene Mindestverkaufspreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Gebühren wie SUISA oder vorgezogene Recycling-Gebühr sind in den Preisen enthalten; deren Höhe wird separat ausgewiesen. Die aktuell gültige Regelung der Versandkosten ist im Merkblatt „Annahmezeiten/Versand- und Rücksendungsbedingungen“ersichtlich. Dieses ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB und ist im Internet unter www.miwal.ch ersichtlich.

MIWAL nimmt Preisänderungen in der Regel am 1. oder 15. eines Monats vor und gibt sie den Kunden über Internet, sofern möglich, bekannt. Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt, auch ohne Vorankündigung, vorbehalten.

6. Kreditlimite für Kunden mit Zahlungsziel / Informationspflicht

MIWAL legt, basierend auf dem mit dem Kunden vereinbarten und realisierten oder geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. MIWAL kann vom Kunden jederzeit Sicherheiten in Höhe der Kreditlimite verlangen.

Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich MIWAL vor, die Kreditlimite anzupassen, Sicherheiten zu verlangen und auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern.

7. Zahlungsbedingungen

Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen der MIWAL innert 10 Tagen rein netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. MIWAL kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Werden die Schulden auch innert einer von MIWAL angesetzten Nachfrist nicht getilgt, ist MIWAL ohne weitere Androhung berechtigt, Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis dessen Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, hat der Kunde zu tragen. MIWAL ist berechtigt, den Ersatz aller Mahn- Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen.

Der Kunde hat die Pflicht, MIWAL im Voraus zu benachrichtigen, wenn ein Zahlungsverzug absehbar ist.

8. Verrechnung und Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von MIWAL zu verrechnen.

Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von MIWAL ist vollumfänglich wegbedungen.

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen eines allfälligen Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.9. EigentumsvorbehaltDie gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von MIWAL, bis MIWAL den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, MIWAL auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes wesentlichen Punkten zu geben.10. RücksendungenDer Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Aus- nahmefällen und nach vorheriger Zustimmung von MIWAL kann ein Umtausch oder eine Rücksendung getätigt werden. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 20 Tagen nach Rechnungs- datum akzeptiert werden. Der Kunde muss vorher zwingend eine Retourennummer bei MIWAL beantragen. Rücksendungen oder Teile davon welche nicht in der Retourennummer enthalten sind, werden von MIWAL als Entsorgungsauftrag behandelt, die Produkte werden wo möglich und sinnvoll dem Recycling zugeführt. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage des Kaufbeleges zu erfolgen. Bei Rücksendungen ohne Fehlerbeschreibung kann MIWAL eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden durchführen. Der Mindestaufwand beträgt eine Stunde, dieser Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. MIWAL behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko zu retournieren. Als unbrauchbar gilt dieVerpackung, wenn sie defekt, mit Etiketten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die vor über 20 Tagen gekauft wurden, die bereits in Gebrauch waren, ein erreichtes oder innert 180 Tagen bevorstehendes Ablaufdatum aufweisen oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert MIWAL die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises von mindestens 30% vor. Bei Rücksendungen, für welche MIWAL kein Verschulden trifft, wird dem Kunden für die administrative Abwicklung eine Pauschale gemäss gültigen Versandbedingungen in Rechnung gestellt.Beschaffungsprodukte (Produkte, welche MIWAL nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an MIWAL zurückgegeben werden. Der Kunde unterschreibt in diesen Fällen vor der Ausführung der Bestellung eine Abnahme-Verpflichtung.Die Rücksendung von Produkten richtet sich in jedem Fall nach den von MIWAL und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind im separaten Merkblatt „Retouren-Abwicklung“ geregelt. Dieses bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB und ist im Internet unter www.miwal.ch ersichtlich.

11. Gewährleistung / Garantie

Die Gewährleistung von MIWAL für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber MIWAL, mit der einzigen Ausnahme, dass MIWAL eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden abtritt.

Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Her- stellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder von MIWAL zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe.

Garantieansprüche sind sofort nach Entdeckung schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges, bei MIWAL geltend zu machen. Einzelne Hersteller oder Lieferanten verlangen, dass Garantieansprüche direkt bei ihnen geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantiefällen richtet sich in jedem Fall nach den von MIWAL und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind im separaten Merkblatt „Retouren-Abwicklung“ geregelt. Dieses bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB und ist im Internet unter www.miwal.ch ersichtlich.

12. Haftung

MIWAL haftet nur für direkten Schaden und nur wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes Verschulden von MIWAL oder den von  MIWAL beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

Jede weitergehende Haftung von MIWAL, deren Hilfspersonen und den von MIWAL beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von indirekten Schäden wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Imageverlust oder ähnliche Folgeschäden.

MIWAL verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Produzenten/Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Informationen aus der Vertragsbeziehung mit MIWAL, insbesondere Preise, Rabatte, Margen, Boni usw. vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall Dritten zugänglich zu machen.

14. Patente und andere Schutzrechte

Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch von MIWAL gelieferte Produkte, so orientiert der Kunde MIWAL unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. MIWAL wird die Informationen an den Hersteller oder Lieferanten weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern.

Der Kunde verzichtet gegenüber MIWAL auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche aus solchen Fällen.

15. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr gewisser von MIWAL vertriebener Produkte unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere den schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor einer allfälligen Wieder- ausfuhr der Produkte selbständig über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu er- kundigen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen selber einzuholen.

Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

Wird MIWAL belangt, weil der Kunde für die von MIWAL gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde MIWAL dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

16. Elektronische Hilfsmittel (E-Supplies)

MIWAL bietet verschiedene Hilfsmittel an, sei es in Form von lokal installierter Software oder im Internet, welche den Zugriff auf Kunden-, Artikel- und Auftragsdaten sowie die Übermittlung von Aufträgen ermöglichen. MIWAL verwendet höchste Sorgfalt auf die Aktualität dieser Daten; sie übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Übertragung und Verwendbarkeit der Daten.

Sämtliche Daten sind Eigentum von MIWAL und dürfen vom Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsbeziehung genutzt werden. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von MIWAL dürfen die Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden. Für Schäden, die MIWAL durch unerlaubte Weitergabe von Daten entstehen, haftet der Kunde.

Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu elektronischen Systemen von MIWAL und seinem Partner wie Benutzernamen und Passwörter auf geeignete Weise zu schützen. Die Zugangsdaten dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben oder bekannt gemacht werden. Für Schäden, die MIWAL oder dem Kunden durch unsachgemässen Schutz und unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten entstehen, haftet der Kunde selbst.

Der Zugang zu einzelnen elektronischen Hilfsmitteln ist abhängig von Umfang und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Kunde und MIWAL. In solchen Fällen schliesst MIWAL mit dem Kunden separate Vereinbarungen und Verträge ab.

17. Datenschutz

Der Kunde anerkennt, dass MIWAL zur Erfüllung einzelner Hersteller-Verträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise und Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln.

Ebenso ist der Kunde einverstanden, dass MIWAL kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von MIWAL beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

MIWAL verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Adressen von Verbrauchern und Anwendern, zum Beispiel für Direktlieferungen, ausschliesslich zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und Auslieferung zu verwenden.

18. Übertragung von Rechten und Pflichten

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen mit MIWAL können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung von MIWAL an Dritte übertragen werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge und die AGB von MIWAL unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für MIWAL sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Raron bzw. des Kantons Wallis. MIWAL ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.

Raron, 10. Januar 2016